Badelandschaft

Unbesorgtes Baden

Aufgrund von Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) sind im Pool maximal 8 Personen zeitgleich erlaubt.

Der Abstand der Liegen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entspricht ebenfalls den Normen und diese dürfen nicht verschoben werden.